Auseinandersetzung um AGB eines großen Softwareherstellers erreicht OLG Hamburg
Das Oberlandesgericht Hamburg wird sich mit der Frage befassen, ob Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP im Mai 2014 den gerichtlichen Anforderungen genügen, die das Landgericht im Hamburg im Oktober 2013 angeordnet hatte. Das Landgericht hatte zwei Klauseln aus den damaligen AGB der SAP verboten. Verboten wurde durch das Landgericht Hamburg unter anderem folgende Klausel: ///MEHR