Neues zum Einsatz von Google Fonts: Entscheidung des Landgerichts München I

Mit einer ähnlichen Argumentation wie die österreichische Datenschutzbehörde hat das Landgericht München I den Einsatz von Google Fonts für datenschutzrechtswidrig erklärt. Gemäß dem Urteil vom 20. Januar 2022 stellt die nicht lokale Einbindung von Google Fonts einen abmahnfähigen Verstoß gegen die DSGVO dar, der gleichzeitig auch noch eine Pflicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes auslöst.

Bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts wird beim Besuch der Website eine Verbindung zu einem Google Server aufgebaut, von dem die gewünschten Schriftarten dann geladen und angezeigt werden. Dies bedingt, dass die IP-Adresse des jeweiligen Webseiten-Nutzers an den – möglicherweise in den USA oder einem sonstigen Drittland befindlichen – Google-Server übermittelt wird. In diesem Fall greift grundsätzlich die gleiche Argumentation wie oben im Zusammenhang mit Google Analytics dargestellt. Da die USA kein sicheres Drittland sind und Google keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffen hat, kann die Datenübermittlung als rechtswidrig eingestuft werden. Das Landgericht München I argumentiert im konkreten Fall allerdings mit einer angeblich fehlenden Einwilligung des Webseiten-Nutzers in die Datenübermittlung in die USA, was aus rechtlichen Gründen zumindest nicht vollständig erscheint. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird oder die Angelegenheit vor dem OLG neu verhandelt wird.

Das Landgericht München I sprach dem Nutzer der Webseite, dessen IP-Adresse im Zusammenhang mit der Einbindung von Google Fonts in die USA übermittelt wurde, überdies ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 100,- zu. Sollte dieser Teil des Urteils rechtskräftig werden oder durch höhere Instanzen Bestätigung finden, droht der Aufbau einer Abmahn-Industrie mit Massenabmahnungen wegen des Einsatzes von Google Fonts, Google Analytics sowie zahlreichen anderen US-Anbietern.

Fazit: 

Wir können angesichts dieses Urteils nur dringend dazu raten, Ihre Webseiten auf die dynamische Einbindung von Google Fonts hin zu überprüfen und diese unverzüglich einzustellen. Google gestattet es, die “Google Fonts” herunterzuladen und auf Ihrem Server zu speichern, so dass die Fonts lokal eingebunden werden können. Hier der Link:  https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts

Dies vermeidet den Aufbau einer Verbindung zu einem Google Server und die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland.