Die Beschaffung von Softwarelizenzen ist alltägliche Praxis der öffentlichen Hand. Gleichwohl sind die Kenntnisse und Möglichkeiten der Beschaffung in aller Regel deutlich günstigerer sog. „gebrauchter” Softwarelizenzen keineswegs in allen Behörden angekommen. Da im Vergaberecht die Wirtschaftlichkeit oberste Prämisse ist, sind solche Lizenzen von besonderer Bedeutung für eine bedarfsgerechte Haushaltsführung. Für Rechtsunsicherheit besteht kein Grund, lassen Sie sich beraten, wie vergaberechtskonform Softwarelizenzen risikoarm ausgeschrieben werden können.
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